Autoren-Archiv | Klaus Kleber

Bayerische Verhältnisse

Die Bayerische Staatskanzlei untersagt das Benennen von Straßen nach Gerhard Schröder.

Grund:
Eine Straße hat nur zwei Richtungen.

Fahnenmasten in besonders windigen Gegenden könnten jedoch ohne Bedenken so getauft werden.

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