Die Bayerische Staatskanzlei untersagt das Benennen von Straßen nach Gerhard Schröder.
Grund:
Eine Straße hat nur zwei Richtungen.
Fahnenmasten in besonders windigen Gegenden könnten jedoch ohne Bedenken so getauft werden.
Bayerische Verhältnisse,Die Bayerische Staatskanzlei untersagt das Benennen von Straßen nach Gerhard Schröder.
Grund:
Eine Straße hat nur zwei Richtungen.
Fahnenmasten in besonders windigen Gegenden könnten jedoch ohne Bedenken so getauft werden.
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