Zwei befreundete Juristen.
Eines Tages kommt der eine dahinter, dass ihn seine Frau mit dem anderen betrügt.
Er stellt den Freund zur Rede und meint:
“Da das Delikt im vorderen Zimmer mit Blick auf See begangen wurde, wäre in diesem Falle das Seerecht anzuwenden, das da besagt: Wer in fremden Gewässern fischt, dem ist die Rute abzunehmen.”
Darauf der andere:
“Der Tatbestand ist richtig, nur die Örtlichkeiten stimmen nicht. Da es sich im hinteren Zimmer mit Blick auf die Berge zugetragen hat, ist das Landrecht anzuwenden, welches besagt: Wer auf fremdem Boden sät, dem ist wohl der Samen zu vergüten, die Frucht jedoch gehört dem Eigentümer!
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