Neulich im Fränkischen.
Der Gerichtsvollzieher kommt auf den Bauernhof und pfändet den Bullen.
Fragt der Bauer:
„Darf er noch einmal die Kuh bespringen, bevor Sie ihn mitnehmen?“
Der Gerichtsvollzieher erlaubt es.
Doch der Bulle versagt – nichts rührt sich, kein Zureden hilft.
„Typisch,“ zürnt der Bauer, „noch keine Stunde beim Staat beschäftigt und schon ist er träge und müde…“
Staatsbeamter,
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