Die Bayerische Staatskanzlei untersagt das Benennen von Straßen nach Gerhard Schröder.
Grund:
Eine Straße hat nur zwei Richtungen.
Fahnenmasten in besonders windigen Gegenden könnten jedoch ohne Bedenken so getauft werden.
VN:F [1.9.22_1171]
Die Bayerische Staatskanzlei untersagt das Benennen von Straßen nach Gerhard Schröder.
Grund:
Eine Straße hat nur zwei Richtungen.
Fahnenmasten in besonders windigen Gegenden könnten jedoch ohne Bedenken so getauft werden.