Beratung beim Arbeitsessen

Mit seinem Anwalt geht der Mandant noch einmal die Abrechnung durch.

“Nichts gegen die Spesen für das Mittagessen”, sagt er, “obwohl ich eigentlich dachte, Sie hätten mich eingeladen. Aber was soll denn das hier: Beratung bei Arbeitsessen – 50 Euro?”

“Erinnern Sie sich denn nicht mehr?”, will der Anwalt wissen, “da habe ich Ihnen doch zu den gedünsteten Krevetten in Madeira geraten.”

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