In unserer Abteilung wurde ein Säugling gefunden und bei der BGL abgegeben. Die BGL veranlasste eine Untersuchung und Aufklärung, ob dieser Findling ein Produkt des Betriebes ist oder ein Betriebsangehöriger daran beteiligt war. Nach einwöchiger Untersuchung sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass der Findling kein Produkt des Betriebes ist. Begründung:
1. In unserem Betrieb wurde noch nichts mit Lust und Liebe gemacht.
2. In unserem Betrieb hat noch nie zwei so eng zusammengearbeitet.
3. In unserem Betrieb wurde noch nichts gemacht, was Hand und Fuß hatte.
4. In unserem Betrieb ist es noch nicht vorgekommen, dass etwas nach 9 Monaten fertig war.
Gez. Untersuchungsausschuss
Gez. BGL
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