„Hohes Gericht“, erklärt der Verteidiger, „mein Klient, den man der vorsätzlichen Brandstiftung beschuldigt, muß schon deshalb unschuldig sein, weil er an dem Tag, als sein Hof abbrannte, frühmorgens zwei Fässer Bier in sein Haus liefern ließ. Wer würde sich als Brandstifter noch kurz vor seiner Tat zwei Fässer Bier…“
„Zwei Fässer Bier?“, fällt ihm der Richter zweifelnd ins Wort.
„Angeklagter, sind Sie denn ein so großer Trinker?“
„Das nicht, Herr Richter“, erklärt der Angeklagte, „aber ich hab mir halt gedacht, daß die Männer von der Feuerwehr bestimmt einen richtigen Durst haben…“
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