Der Verteidiger hält ein flammendes Plädoyer für den Angeklagten und weist die absolute Unschuld seines Mandanten nach. Der Richter ist sichtlich ergriffen:
„Ja, Herr Verteidiger, Sie haben völlig recht!“
Der Staatsanwalt erhält das Wort, weist dem Angeklagten Punkt für Punkt der abscheulichen Tat nach und fordert die Höchststrafe. Der Richter nickt:
„Sie haben völlig recht, Herr Staatsanwalt.“
Da meldet sich der Schöffe:
„Aber Herr Richter, Sie können doch nicht beiden gleichzeitig recht geben!“
Der Richter:
„Tja, da haben Sie auch wieder recht!“
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