Dienstvorschriften:
Ab einem Wasserstand von 1,20 m beginnt der Soldat selbstständig mit Schwimmbewegungen. Die Grußpflicht entfällt hierbei.
Am Ende des Baumes hört der Soldat selbstständig mit den Kletterbewegungen auf.
Beim Einbruch der Dämmerung ist mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen.
VN:F [1.9.22_1171]