Müller zum Richter:
“Es ist richtig, dass ich die Klägerin eine fette Gans genannt habe. Damit wollte ich aber ausdrücken, dass ich Sie zum Fressen gern habe!”
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Müller zum Richter:
“Es ist richtig, dass ich die Klägerin eine fette Gans genannt habe. Damit wollte ich aber ausdrücken, dass ich Sie zum Fressen gern habe!”