Müller zum Richter:
„Es ist richtig, daß ich die Klägerin eine fette Gans genannt habe. Damit wollte ich aber ausdrücken, daß ich Sie zum Fressen gern habe!“
VN:F [1.9.22_1171]
Müller zum Richter:
„Es ist richtig, daß ich die Klägerin eine fette Gans genannt habe. Damit wollte ich aber ausdrücken, daß ich Sie zum Fressen gern habe!“