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Kein Delikt zu gemein

Ein Rechtsanwalt hatte einen Mandanten in einem Skandalprozess erfolgreich verteidigt.

Auf einer Party danach sprach ihn eine entrüstete Frau an: “Für Sie ist wohl kein Delikt zu gemein, so abscheulich, so unerhört, dass Sie nicht die Verteidigung übernehmen wollten!”

“Kommt drauf an”, sagte der Anwalt, “was haben Sie denn ausgefressen?”

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