“Zugegeben, ich kniete tatsächlich auf der Autobahn. Aber ist damit etwa bewiesen, dass ich betrunken war?”, verteidigt sich der Angeklagte.
“Nicht unbedingt”, räumt der Richter ein, “aber wie erklären Sie sich Ihren wiederholten Versuch, den Mittelstreifen aufzurollen?”
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